Allgemeine Lizenz- und Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lizenz-und Geschäftsbedingungen der 314 OS GmbH für die Nutzung der Software „OS" als Software-as-a-Service
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Lizenz- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „Geschäftsbedingungen") der 314 OS GmbH, 314 OS GmbH, Rudi-Dutschke-Str. 26, 10969 Berlin (nachfolgend auch: „Anbieter") gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 I BGB (nachfolgend: „Kunde").
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.3. Die nachfolgenden Regelungen gelten in Ergänzung und zur Konkretisierung der individuellen Vereinbarungen im Vertrag. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Regelungen im Vertrag den Bestimmungen aus diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Anbieter erbringt für den Kunden Software-as-a-Service (SaaS) Dienstleistungen in Form der zeitlich beschränkten Bereitstellung der Software „OS" zur Projekt- und Ressourcenplanung (nachfolgend: „Software") zur Nutzung durch den Kunden über das Internet.
2.2. Der konkrete Vertragsgegenstand und Leistungsumfang ist abhängig von dem vom Kunden in der Bestellung (z.B. über die Website des Anbieters) bzw. im Vertrag ausgewählten Service-Modell. Der Anbieter bietet grundsätzlich drei Service-Modelle an: „Premium“, „Business“, „Enterprise“. Das jeweilige Service-Modell bezieht sich dabei jeweils auf einen Arbeitsbereich (= Workspace). Der Umfang des jeweiligen Service-Modells ist in der jeweiligen Beschreibung enthalten. Die vorgenannten Service-Modelle werden nachfolgend zusammenfassend auch als „SaaS-Dienste" bezeichnet.
2.3. Weitergehende kundenspezifische Anpassungen bzw. Änderungen der Software („Customising“) sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht geschuldet.
2.4. Soweit der Anbieter im Rahmen seiner SaaS-Dienste kostenlose Zusatzdienste anbietet, wie zum Beispiel die OS/ APP, sind diese Angebote freiwillig und gehören nicht zum vereinbarten Funktionsumfang eines Service-Modells.
2.5. Dem Anbieter ist es gestattet, bei dem Betrieb der Software, der Einräumung von Speicherplatz auf Servern sowie für sonstigen Leistungen, wie z.B. Support, Subunternehmer einzubeziehen.
3. Nutzung der Software
3.1. Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Nutzung der Software über das Internet mit dem in derProduktbeschreibung näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen je nach ausgewähltem Service-Modell entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Die Software verbleibt auf dem vom Anbieter bereitgestellten Server. Der Betrieb der Workspaces der Software für den Kunden erfolgt in einer virtualisierten Umgebung im Shared Hosting. Wird für den Betrieb ein eigener SaaS-Server vereinbart, so erfolgt der Betrieb mit dedizierten Ressourcen in einer virtualisierten Umgebung mit u.a. einer dedizierten Installation der Software sowie dedizierter Datenbank.
3.2. Die Software darf vom Kunden nur für seine beruflichen bzw. geschäftlichen Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die in der Software bereitgestellten Mail- und Benachrichtigungsfunktionen.
3.3. Die Software darf vom Kunden für den vereinbarten Zweck, insbesondere der Projekt- und Ressourcenplanung genutzt werden. Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung von den Endgeräten des Kunden in das Internet.
3.4. Der Kunde kann unter Verwendung der in der Produktbeschreibung festgelegten Standard-Web-Browser auf die bereit gehaltene Software zugreifen. Die Endgeräte des Kunden müssen in der Produktbeschreibung angegebene systemtechnische Mindestvoraussetzungen erfüllen.
3.5. Der Anbieter wird die Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der jeweils verfügbaren aktuellen Version einsetzen. Der Anbieter wird den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten Software in der Regel spätestens eine (1) Woche vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen, es sei denn, es handelt sich hierbei um Fehlerbehebungen, die zur Aufrechterhaltung der Softwarenutzung erforderlich sind. Informationen und Hinweise zu Änderungen der Software wird der Anbieter zur Verfügung stellen. Eine solche Fehlerbehebung kann mit kürzerer Ankündigungsfrist erfolgen. Sofern eine vorherige Mitteilung an den Kunden dem Anbieter nicht zumutbar möglich ist, kann der Anbieter sie jederzeit auch ohne Vorankündigung vornehmen. Sofern vom Kunden gewünscht und vom Anbieter realisierbar, wird sich der Anbieter bemühen, eine angekündigte Aktualisierung der Software auch vor dem angekündigten Änderungszeitpunkt durchzuführen.
3.6. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch Updates und Upgrades verbessern. Ein Anspruch desKunden auf den Einsatz von Updates und Upgrades besteht jedoch nicht. Der Anbieter ist zudem ausdrücklich nicht verpflichtet, die Software ohne gesonderte Beauftragung und Vergütung an geänderte gesetzliche und regulatorische Bestimmungen anzupassen. Sollte insoweit ein Bedarf des Kundenbestehen, kann er eine entsprechende Anfrage an den Anbieter richten, der die Realisierbarkeit und die Erstellung eines Angebots unter Berücksichtigung seiner technischen, personellen und zeitlich Ressourcen prüfen wird.
3.7. Eine Änderung der Software kann auch die Anpassung der Software an neue Versionen oder Release-Stände der in der Produktbeschreibung festgelegten Standard-Web-Browser beinhalten. In diesemFall müssen der Kunde und seine Nutzer für die Nutzung der Software die neue Version des von ihnen jeweils genutzten Standard-Web-Browsers installieren.
4. Einräumung von Speicherplatz
4.1. Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem ServerDaten und Inhalte bis zu dem in der Produktbeschreibung für das vereinbarteService-Modul angegebenen Umfang speichern. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, kann der Kunde auf Anfrageweiteren Speicherplatz kostenpflichtig nachbestellen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit beim Anbieter.
4.2. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
4.3. Der Kunde haftet für Dritte und deren Inhalte, denen er den Zugriff auf seinen Workspace erlaubt hat bzw. denen er das Speichern von Daten und Inhalten ermöglicht („Nutzer“).
4.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oderNutzung gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Vereinbarungen mit oder Rechte von Dritten verstößt.
4.5. Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter u.a. Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls betreiben.
4.6. Der Kunde wird seine Nutzer auf die Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit dem Anbieter unterrichten und sie entsprechend zur deren Einhaltung verpflichten.
5. Support
5.1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Produktbeschreibung/Benutzerhandbuch für die Benutzung der jeweils eingesetztenVersion der Software online über die Benutzeroberfläche der Software zur Verfügung.
5.2. Darüber hinaus wird der Anbieter den Kunden bei technischen Fragen und Anwendungsfragen im Zusammenhang mit den SaaS-Diensten/Software unterstützen. Hierfür kann der Kunde Anfragen per E-Mail oder über die Chatfunktion der Software an den Anbieter richten. Kontaktdaten sind in der Produktbeschreibung angegeben. Kundenanfragen werden innerhalb der in der Produktbeschreibung genannten Geschäftszeiten in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet und per E-Mail oder die Chatfunktion beantwortet.
5.3. Meldungen über Störungen sind vom Kunden an den Anbieter per E-Mail oder die Chatfunktion abzugeben. Bei der Meldung hat der Kunde die Störung in angemessen detailliertem Umfang zu beschreiben, so dass diese für den Anbieter nachvollziehbar ist. Bei der Meldung hat der Kunde anzugeben, wie er telefonisch zu erreichen ist. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Anbieter sich während der Dauer der Störung zumindest innerhalb der Geschäftszeiten des Kunden stets und unmittelbar an ihn wenden kann.
5.4. Der Anbieter betreibt ein allgemeines technisches Monitoring seiner Systeminfrastruktur. Bestimmte Reaktionszeiten und Beseitigungsfristen sind nicht geschuldet und müssen gesondert vereinbart werden. Die Supportzeiten sind grundsätzlich 9-17 Uhr MEZ an Werktagen Montag-Freitag am Sitz des Anbieters, soweit nicht in der Produktbeschreibung anders angegeben.
5.5. Im Rahmen des Service-Modells „Enterprise" können weitere Support-Leistungen und Support-Kommunikationskanäle mit dem Anbieter individuell vereinbart werden.
6. OS/ APP
6.1. Der Anbieter stellt Nutzern der Software eine APP, downloadbar in den gängigen App-Stores, zur Verfügung. Die Verwendung der APP durch den Kunden und seine Nutzer ist freiwillig und kostenlos. Soweit der Kunde die Nutzung der APP durch seine Nutzer oder der Verwendung seiner Datenin der APP nicht wünscht, hat er dies dem Anbieter mitzuteilen. Für die APP und deren Nutzung gelten vorrangig die folgenden besonderen Bedingungen.
6.2. Mit der APP kann der Kunde und von ihm autorisierte Nutzer unter Verwendung von Sprachassistenten und KI-Anwendungen auf einzelne Funktionen und Daten des Kunden in der Software Zugriff nehmen. UnterNutzung der KI-Anwendung in der APP kann basierend auf künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen unter Verwendung der Daten des Kunden insbesondere Fragen beantwortet, Analysen erstellt, Zusammenfassungen gegeben, Entscheidungsoptionen vorgeschlagen, Prognosen angestellt oder Inhalte gesucht werden. Die APP stellt keine Vollversion der Software dar und ermöglicht keine umfassende Nutzung derSoftware.
6.3. Zur Beantwortung von Anfragen und der verständlichen Darstellung der Ergebnisse über eine Schnittstelle werden Daten des Kunden an OpenAI (OpenAI API) gesendet. Die an OpenAI gesendeten Daten werden dort nicht gespeichert, analysiert oder weitergegeben, sondern nur für das Ausführen der Anfragen genutzt.
6.4. Das Angebot und die Nutzung der APP ist imRahmen eines bestehenden SaaS-Dienst-Vertrages über die Software kostenfrei. Der Zugang zur APP erfolgt durch die Zugangsdaten des Nutzers zur Software. Der Zugangsumfangund der Zugriff auf Daten des Kunden durch den Nutzer der APP erfolgt in demihm für die Software eingeräumten Umfang, den der Kunde allein verantwortlich bestimmt.
6.5. Der Anbieter ist berechtigt, den Betrieb der APP jederzeit ohne Begründung einzustellen und die Funktionen einzuschränken bzw. zu erweitern. Eine bestimmte Verfügbarkeit der APP ist nicht geschuldet; die Regelungen über die Verfügbarkeit gemäß Ziffer 7 sind nicht anwendbar.
6.6. Die Ergebnisse/Antworten von Anfragen im Rahmender Nutzung der APP unter Verwendung der KI-Anwendungen können fehlerhaft sein. Jeder Nutzer ist vom Kunden darüber zu belehren, dass er eine Antwort auf Richtigkeit und Angemessenheit bewertet, einschließlich der angemessenenÜberprüfung durch eine andere Person, bevor er die Ergebnisse und Antworten verwendet oder weitergibt.
6.7. Die APP verwendet Daten des Kunden, die er bzw. seine autorisierten Nutzer in die Software eingepflegt und bearbeitet haben. Der Anbieter übernimmt demnach hinsichtlich der APP keine Gewähr für dieVerfügbarkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit der hiermit verarbeitetenDaten und produzierten Ergebnissen.
6.8. Eine Haftung des Anbieters für Schäden aus undim Zusammenhang mit der Nutzung der APP – gleich aus welchem Rechtsgrund – wird ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
7. Verfügbarkeit
7.1. Die Software wird dem Kunden über das Internet montags bis sonntags von 0:00 bis 24.00 Uhr nach mitteleuropäischer Zeit unter Berücksichtigung der Sommer- sowie Winterzeit mit der in Ziffer 7.3 angegebenenVerfügbarkeitsrate zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung täglich zwischen 22:00 und 05:00 Uhr nachmitteleuropäischer Zeit unter Berücksichtigung der Sommer- sowie Winterzeit zu unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Anbieter wird sich bemühen, den genauen Zeitraum der Wartungsarbeiten fünf Tage im Voraus demKunden mitzuteilen.
7.2. Sollten Wartungsarbeiten oder Störungsbeseitigungen außerplanmäßig und/oder unvorhersehbar zu anderen Zeiten erforderlich werden und eine Einhaltung der fünftägigen Ankündigungsfrist für den Anbieter nicht zumutbar möglich sein, wird der Anbieter dem Kunden zum frühesten möglichen Zeitpunkt die Lage und die Dauer der Leistungsunterbrechung mitteilen.
7.3. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr fürStörungen, die auf Eingriffe des Kunden, Nutzern oder sonstigen Dritten, die technische Ausstattung des Kunden, fehlerhaften bei gestellten Daten oder ungeeignete, unsachgemäße, oder fehlerhafte Nutzung der SaaS-Services oder die unautorisierte Verwendung der Zugangsdaten zurückzuführen sind, die nicht demVerantwortungsbereich des Anbieters zuzuordnen sind.
7.4. Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Störungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
7.5. Der Anbieter betreibt ein allgemeines technisches Monitoring seiner Systeminfrastruktur. Diese technische Überwachung der Erreichbarkeit des Servers erfolgt 24x7.
7.6. Die Verfügbarkeit der vereinbarten SaaS-Dienste nach Ziffer 1.2 dieses Vertrags beträgt 99,314 % im Jahresdurchschnitt ausschließlich Zeiträumen für Wartungsarbeiten.
7.7. Zur Verfügbarkeit im Sinne der Vereinbarungzählen auch Zeiträume (a) von Störungen in der technischen Infrastruktur, dienicht vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen bereit zu stellen sind;(b) von Störungen und sonstige Ereignisse, die nicht vom Anbieter oder seinerErfüllungsgehilfen verursacht sind und/oder (c) welche die zweckmäßige bzw.wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Services im Rahmen desStandard-Funktionsumfangs nur unwesentlich, d. h. ohne nennenswerte Auswirkungen auf dieFunktionalität und Performance einschränken bzw. behindern.
7.8. Eine Nichtverfügbarkeit der SaaS-Services/Softwaredes Anbieters im Sinne dieser Vereinbarung liegt vor, wenn kundenseitig dieAnwendung nicht zur Verfügung steht oder derart eingeschränkt ist, dass einewirtschaftlich sinnvolle Nutzung der SaaS-Services bzw. Software im Rahmen desStandard-Funktionsumfangs unmöglich ist.
7.9. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährungdes vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichendeGelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn dieseunmöglich ist, wenn sie vom Anbieter ernsthaft verweigert oder in unzumutbarerWeise verzögert wird.
8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zurVerfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze,behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Diesgilt auch entsprechend für die Versendung von E-Mails oder anderenBenachrichtigungen über die entsprechenden Funktionen der Software.Insbesondere dürfen E-Mail- und Benachrichtigungsfunktionen der Software nichtfür Spam oder anderweitige Belästigungen oder Beeinträchtigungen Drittereingesetzt werden. Der Kunde wird auch seine Nutzer entsprechend verpflichten.
8.2. Der Kunde steuert den Zugriff auf seinenWorkspace und den zur Verfügung gestellten Speicherplatz durch andere Nutzerund ist dafür verantwortlich, dass diese die Software, SaaS-Dienste und die APPin Übereinstimmung mit diesem Vertrag nutzen.
8.3. Der Kunde erhält für die Nutzung der SoftwareZugriffsberechtigungen. Zugriffsberechtigungen dürfen vom Kunden nur für vonihm erstellte Workspaces mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet,Zugriffsberechtigungen geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglichzu machen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über einenmöglichen Missbrauch von Zugriffsberechtigungen und Accounts und über sonstigeSicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit den SaaS-Diensten zu informieren.
8.4. Im Übrigen wird das Verfahren zur Erteilung vonZugriffsberechtigungen und Accounts für die Nutzung der Software in derProduktbeschreibung beschrieben.
9. Rechte an den Kundendaten
9.1. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an seinen in die Software eingepflegten Daten und kann daher jederzeit eine Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten gemäß Ziffer 14 durchführen.
Das dem Anbieter gemäß Ziffer 9.2 eingeräumte zeitlich unbegrenzte und unwiderrufliche Recht zur Nutzung der Daten bleibt hiervon unberührt.
9.2. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden und seine Nutzer zu speichernden Daten zu vervielfältigen bzw. verarbeiten zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
Ferner räumt der Kunde dem Anbieter das zeitlich und örtlich unbegrenzte sowie unwiderrufliche Recht ein, die vom Kunden und seinen Nutzern in der Software gespeicherten Daten zu nutzen und ausschließlich in aggregierter und anonymisierter Form, die keine Rückschlüsse auf den Kunden oderbestimmte Personen zulässt, als betriebswirtschaftliche Vergleichsdaten anderen Kunden des Anbieters bereitzustellen.
Für diese Zwecke ist der Anbieter insbesondere auch berechtigt, die Daten zu bearbeiten, zu vervielfältigen und ausschließlich in aggregierter und anonymisierter Form Dritten zugänglich zu machen. DerAnbieter ist berechtigt, die Daten in einem Fremdrechenzentrum vorzuhalten. Zur dringenden Beseitigung von Störungen ist der Anbieter auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
10. Nennung als Referenzkunde
10.1. Der Kunde stimmt zu und räumt dem Anbieter das Recht ein, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern oder widerrufen. In diesem Fall bleibt der Anbieter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
10.2. Die Nennung als Referenzkunde kann auch online etwa auf der Unternehmenswebsite desAnbieters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden, erfolgen. Der Kunde räumt dem Anbieter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein. Zum Widerruf desNutzungsrechts gilt Ziffer 9.1 entsprechend.
11. Rechte zur Nutzung der Software
11.1. DerAnbieter räumt hiermit dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht abtretbareund nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Vertragslaufzeitnach Maßgabe der Produktbeschreibung und den Regelungen dieserGeschäftsbedingungen zu nutzen. Die zeitliche Nutzung ist auf dieVertragslaufzeit begrenzt.
11.2. Der Kunde ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit Dritten den Zugang zu seinen Workspaces zu gestatten. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, Dritten dieInanspruchnahme der Software entgeltlich oder unentgeltlich zu gestatten. DerNutzungsumfang des Dritten richtet sich nach dem Service-Modell, welches derKunde für den jeweiligen Workspace gewählt hat. Der Dritte muss zur Nutzung desWorkspaces ebenfalls einen Account anlegen und wird somit Kunde des Anbieters,Soweit der Dritte für seinen Workspace kein anderes Service-Modell wählt, wirder Kunde des Service-Modells „Business".
11.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auslieferung oder Zugang der serverseitigenProgrammdateien. Ebenfalls erhält der Kunde keinen Zugriff auf die Systemebenedes Servers ("Root-Access").
11.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die durch den Anbieter bereitgestellten Servicesvon dem durch den Anbieter eingesetzten Serversystem zu entfernen, zu kopierenoder die SaaS-Services zu verändern oder anderweitig zu speichern odereinzusetzen.
11.5. Inkeinem Fall hat der Kunde das Recht, die SaaS-Services zu dekompilieren, zudisassemblieren ("reverse engineeren") oder einzelne Teile der SaaS-Serviceszu benutzen, um eine separate Software zu erstellen. Ein Zugang bzw. dieOffenlegung des Quellcodes der SaaS-Services/Software wird vom Anbieter nichtgeschuldet.
11.6. Diezwingenden Regelungen des § 69e UrhG bleiben unberührt.
12. Vergütung
12.1. Dievon dem Kunden an den Anbieter zu zahlende Vergütung für dievertragsgegenständlichen Leistungen sowie deren Fälligkeit richtet sich nachden entsprechenden Vereinbarungen in der Bestellung.
12.2. AlleZahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus fällig. Zahlungen fürVerträge über die kostenpflichtige Nutzung der Service-Modelle erfolgen monatlichim Voraus, soweit nicht in der Bestellung bzw. im Vertrag etwas Abweichendesvereinbart ist. In der Regel erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, die am Tagder Fälligkeit belastet wird. Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich derAnbieter vor, die Gültigkeit, den Verfügungsrahmen und die Adressangaben desKunden zu überprüfen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Anbieterberechtigt, eine Zahlung per Kreditkarte und einen Vertragsschluss abzulehnen.Der Kunde erhält, soweit nicht etwas Abweichendes im Vertrag vereinbart ist,eine monatliche Rechnung, die in seinem Workspace zum Abruf bereitgestelltwird.
12.3. Diein der Bestellung genannten Vergütungen sind netto und verstehen sich – soweitanwendbar - zuzüglich der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuldgeltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
12.4. DerAnbieter ist berechtigt, den Zugang zu den SaaS-Services/Software oder derenNutzung zu sperren, wenn und solange sich der Kunde mit der Zahlung fälligerVergütungen mehr als zwei Monate in Verzug befindet. Der Anbieter wird denKunden hierauf gesondert aufmerksam machen. Der Anspruch des Anbieters auf dievereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt. Der Kunde hat die Kosten derAufhebung der Sperre, insbesondere die Wiederherstellung derBetriebsbereitschaft und des Zugangs, zu tragen.
12.5. Zurückbehaltungsrechtestehen dem Kunden nur aus demselben Vertragsverhältnis zu, Aufrechnungsrechtedarüber hinaus nur dann, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, vom Anbieteranerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1. DerVertrag mit dem Anbieter kommt mit Annahme der Bestellung des Kunden,spätestens mit Freischaltung des Accounts für den Workspace des Kunden zustandeund läuft auf unbestimmte Zeit. Eine etwaige Mindestvertragslaufzeit ergibtsich aus der Bestellung oder kann im Vertrag vereinbart werden.
13.2. Soweitnicht in der Bestellung oder im Vertrag etwas Abweichendes vereinbart ist, istjede Partei berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochenzum Monatsende zu kündigen. Sofern in der Bestellung bzw. im Vertrag eineMindestlaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag jedoch abweichend von Satz 1erstmals zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
13.3. DasRecht der Parteien zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grundbleibt unberührt. Dem Anbieter steht insbesondere ein Kündigungsrecht auswichtigem Grund zu, wenn
- der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen oderBedingungen des Vertrags verstößt, vorausgesetzt, eine vom Anbieter zur Abhilfegesetzte Frist ist erfolglos abgelaufen oder eine erforderliche Abmahnung isterfolglos geblieben,
- der Kunde mit der Zahlung einer fälligen undordnungsgemäß in Rechnung gestellten Vergütung mehr als zwei Monate imRückstand ist und auch nach einer weiteren Mahnung durch den Anbieter mit einerangemessenen, mindestens zweiwöchigen Zahlungsfrist keine Zahlung durch denKunden erfolgt,
- soweit dem Anbieter das Festhalten an demVertragsverhältnis aus sonstigen schwerwiegenden Gründen nicht zugemutet werdenkann.
13.4. Soweitnicht etwas Abweichendes vereinbart ist, hat eine Kündigung des Kunden über einvom Anbieter bereitgestelltes Web-Interface zu erfolgen.
13.5. Inallen Fällen der Beendigung dieses Vertrages ist der Kunde verpflichtet, dieNutzung der Software, die dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt wurde,unverzüglich einzustellen. Nach Vertragsbeendigung werden dieZugriffsberechtigungen und die vom Kunden eingerichteten Accounts undWorkspaces gesperrt.
14. Datenherausgabe
14.1. Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von vier (4)Wochen nach Vertragsbeendigung die Möglichkeit, die von ihm bzw. seinen Nutzernauf dem zugewiesenen Speicherplatz und Workspaces abgelegten Daten mittelseiner Export-Funktion per Download herunterzuladen. Der Kunde hat keinenAnspruch darauf, dass der Anbieter Kopien der Daten für die Herausgabe erstelltund auch keinen Anspruch, die zur Verwendung der Daten geeignete Software zuerhalten.
14.2. EinZurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB)stehen dem Anbieter hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu. Die Rechte desAnbieters gemäß Ziffer 9.2 bleiben hiervon unberührt.
14.3. DerAnbieter wird den Speicherplatz sowie alle bei ihm vorhandenen Daten des Kundenund seiner Workspaces vier (4) Wochen nach Vertragsbeendigung auf dem Serverlöschen. Der Anbieter wird vor Vertragsbeendigung auf die Löschung der Datenund dabei auch auf die Bedeutung des Kundenverhaltens besonders hinweisen. DieVerpflichtung zur Löschung gilt nicht für routinemäßig angefertigteSicherungskopien des elektronischen Datenverkehrs und sofern nach zwingendemRecht die Daten des Kunden oder deren Kopien aufbewahrt werden müssen. Darüberhinaus werden solche Daten, die gemäß Ziffer 9.2 in aggregierter undanonymisierter Form zur Bereitstellung betriebswirtschaftlicher Vergleichsdatenverarbeitet werden, nicht gelöscht und dürfen gemäß Ziffer 9.2 nach derVertragsbeendigung weiter durch den Anbieter genutzt werden.
15. Gewährleistung
15.1. DieFunktionalität der vertragsgegenständlichen Software richtet sich nach denAngaben in der Produktbeschreibung, soweit nicht individuelle Funktionenvereinbart wurden. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben insonstigen öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln des Anbieterssind keine Beschaffenheitsangaben. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr fürFunktionen der Software außerhalb des vereinbarten Standardfunktionsumfangssowie der gesondert vereinbarten Zusatzfunktionen.
15.2. Sinddie vom Anbieter nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft,wird der Anbieter innerhalb angemessener Frist, die mindestens zweiNachbesserungsversuche ermöglicht, und nach Zugang einer schriftlichenMängelrüge des Kunden die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern, erneuterbringen oder so umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung derSoftware möglich ist.
15.3. Schlägtdie mangelfreie Erbringung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, auchinnerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist gemäß Ziffer 15.2 fehl,kann der Kunde seine übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaftenLeistungsteil entfallende Vergütung beschränkt.
15.4. Dieverschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschlussvorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB wird ausgeschlossen
15.5. Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich gemäß Ziffer 15.3 anzuzeigen.
16. Haftung
16.1. DerAnbieter ist zur sofortigen Sperre der SaaS-Dienste berechtigt, wenn derbegründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sindund/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eineRechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor,wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnissetzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfürunverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdachtentkräftet ist.
16.2. DerAnbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Netzen, Leitungen, Diensten oder Rechnern von Dritten, die nicht in seinem Einflussbereich stehen sowie für unverschuldete Stromausfälle und sonstige Fälle höherer Gewalt.
16.3. ImÜbrigen haftet der Anbieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie beiVerletzung von Körper, Leben und Gesundheit und bei Verstößen gegen dasProdukthaftungsgesetz unbeschränkt.
16.4. Beifahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Anbieter nur beider Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nachbeschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischenSchäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertragprägt und auf die der Kunde vertrauen darf). Der Anbieter haftet hierbei jedochmaximal bis zu einem Schaden in Höhe einer jährlichen Vergütung. Im Übrigen istdie Haftung ausgeschlossen.
16.5. Fürden Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schadendarauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungendurchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mitvertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
16.6. DerSoweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt diesauch für seine Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
17. Geheimhaltung, Datenschutz
17.1. Soweit nicht in einer gesondertenGeheimhaltungs-/Vertraulichkeitsvereinbarung etwas Abweichendes zwischen denParteien schriftlich festgelegt wurde, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
17.2. DieParteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Abwicklung des Vertrageszwischen den Parteien zur Kenntnis gelangten Informationen, die als vertraulichgekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich oder als Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei erkennbar sind (im Folgenden„vertrauliche Informationen"), geheim zu halten und sie – soweit diesnicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen nochweiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwenden oder zu verwerten.
17.3. Vondieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
- die bei Abschluss dieses Vertrages öffentlichbekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nichtauf Verletzung des Vertrages oder einer zuvor zwischen den Parteiengeschlossenen Vereinbarung beruht,
- für die die jeweils andere Partei derBekanntgabe ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat,
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oderauf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.Soweit zulässig und möglich, werden sich die Parteien im Fall einer derartigenVerpflichtung zur Offenlegung vorab unterrichten und der anderen ParteiGelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
17.4. DieParteien werden nur gegenüber denjenigen eigenen Mitarbeitern vertraulicheInformationen offenlegen, soweit dies zur Durchführung des Vertrageserforderlich ist.
17.5. DieGeheimhaltungsverpflichtungen gemäß dieser Ziffer 17 werden durch eineVertragsbeendigung nicht berührt und bleiben auch darüber hinaus in Kraft.
17.6. JedePartei wird sicherstellen, dass sämtliche einschlägigen datenschutzrechtlichenBestimmungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages eingehaltenwerden und im Rahmen der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit von ihneneingesetzte Personen auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.
17.7. Fürdie Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Rahmen derNutzung der Software, die dem Kunden im Zusammenhang mit denvertragsgegenständlichen Leistungen zur Nutzung bereitgestellt wird, istausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist insbesondere selbst füretwaige nach den Bestimmungen der DS-GVO und/oder des Bundesdatenschutzgesetzesdurch seine Nutzer und Geschäftspartner erforderlichen Einwilligungserklärungenverantwortlich.
17.8. Sofernder Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet,verpflichten sich die Parteien, eine den Bestimmungen des Art. 28 DS-GVOentsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.
18. Abtretung
18.1. DieAbtretung von Rechten und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragan Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der anderen Partei.Dies gilt nicht für eine Abtretung an mit der jeweiligen Partei im Sinne von §§15 ff. AktG verbundene Unternehmen. Die Regelungen des § 354a HGB bleibenhiervon unberührt.
19. Vertragsänderungen
19.1. DieGeschäftsbedingungen können zwischen dem Anbieter und dem Kunden durchentsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden: DerAnbieter übermittelt die geänderten Geschäftsbedingungen vor dem geplantenInkrafttreten in Textform an den Kunden und weist auf die Neuregelungen sowiedas Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird derAnbieter dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist fürdie Erklärung einräumen, ob er die geänderten Geschäftsbedingungen für dieweitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieserFrist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keineErklärung, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. DerAnbieter wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h.das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigenshinweisen.
19.2. DerAnbieter kann die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen jeweilsmit einer Ankündigungsfrist von vier Monaten mit Wirkung zum Beginn einesVertragsjahres, bei Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit jedoch erstmalsjedoch für das Vertragsjahr nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, durchschriftliche Anpassungserklärung gegenüber dem Kunden ändern. Der Anbieter darfdie Vergütung höchstens um 5% ändern. Wenn der Kunde den vorliegenden Vertragnicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Ziffer 13.2 zum Ende derMindestvertragslaufzeit oder eines nachfolgenden Vertragsjahres kündigt, giltdie neue Vergütung als vereinbart. Hierauf weist der Anbieter in der Anpassungserklärunghin.
20. Schlussbestimmungen
20.1. DieseGeschäftsbedingungen und die individuell vereinbarte Regelungen enthalten allezwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche odermündliche Nebenabreden bestehen nicht.
20.2. Fürdie Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht derBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.3. AusschließlicherGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen demAnbieter und dem Kunden ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedochauch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigenGerichtsstand berechtigt.
20.4. Erfüllungsortfür sämtliche Leistungen des Anbieters ist der Sitz des Anbieters.
20.5. Sollteeine Bestimmung der Geschäftsbedingungen des Anbieters ganz oder teilweiseunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesemVertrag eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbarenBestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung alsvereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung amnächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart,die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre,sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
20.6. DieseGeschäftsbedingungen wurden in deutscher Sprache erstellt. Im Falle derÜbersetzung der Geschäftsbedingungen in die englische Sprache geht bei inhaltlichenAbweichungen zwischen den beiden Sprachversionen die deutsche Sprachversion derGeschäftsbedingungen vor.
Wir beraten Dich gerne bei einer persönlichen Produkttour
Vereinbare jetzt ein Gespräch mit uns. Unsere Experten geben Dir einen Überblick , beantworten Deine Fragen und erstellen eine Testversion für Dich.